Strahlenschutz:

 

Röntgen-Geräte in Labors und Krankenhäusern müssen so abgeschirmt sein, dass keine Strahlen die angrenzenden Wände und Decken durchdringen können. Der Trockenbau hat sich hierbei besonders bei der Abschirmung von Röntgenstrahlen bewährt. So reicht beispielsweise eine 1 mm dicke Bleikaschierung auf der Rückseite der normalen GK/ GF-Montagewand aus, um den gleichen Abschirmungseffekt zu erzielen wie eine 130 mm dicke Stahlbetonwand oder eine 200 mm dicke Vollziegelwand.

 

Bei der Ausführung ist darauf zu achten, dass der Schutz lückenlos ist, das heißt, dass eine flächige und fugenlose Abschirmung erfolgt. Diese Anforderungen gelten nicht nur für flächige Bauteile. Türen, Durchblickfenster, Fugen, Stoßstellen Wand/ Wand, Wand/Decke, Durchführungen und Durchdringungen in Strahlenschutzschichten müssen in Materialdicke und Überlappungsbreite ausreichend bemessen sein. Besonders ist darauf zu achten, dass die für den Strahlenschutz erforderliche Baustoffdicke nicht durch eingebaute Installationsrohre, Kanäle oder Baustoffe mit geringeren Bleigleichwerten geschwächt wird.

 

Durch die Verwendung von bleifolienkaschierten Gipsbauplatten wird der Brandschutz bis Feuerwiderstandsklasse F90 nicht nachteilig berührt, sofern die Anordnung der DIN 4102, Teil 4, hinsichtlich Gesamtbeplankungsdicke und Dämmstoffanforderungen erfüllt werden.

 

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© Pierre- Pascal Herbst

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